Teilnahmebedingungen

Die Filmanmeldung für die 49. Schweizer Jugendfilmtage ist eröffnet! Vor der Anmeldung bitte unbedingt die Teilnahmebedingungen durchlesen. Für Rückfragen kannst du dich an film@jugendfilmtage.ch wenden.

Wer kann teilnehmen?

Alter

Teilnehmen können Filmemacher*innen aller Professionalitätsstufen – egal ob Amateur*in oder passionierte*r Filmer*in – bis 25 Jahre (Kategorien A-D) sowie Studierende an Filmschulen bis 30 Jahre (Kategorie E). Massgebend für das Alter ist immer das Entstehungsjahr der eingereichten Filme. Für die Kategorien C-E ist das Alter der Regie ausschlaggebend. In den Kategorien A und B gilt der Altersdurchschnitt der Gruppe oder der Regie.

Hier findest du einen Überblick über die Wettbewerbskategorien.

Wohnsitz/Nationalität

Bedingung für alle Filmemacher*innen ist der Wohnsitz in der Schweiz oder die Schweizer Nationalität.

Film Spezifikationen

Länge

Zugelassen für den Wettbewerb sind Kurzfilme, die max. 25 Minuten lang sind.

Entstehungsjahr

Das Entstehungsjahr des Films darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.

Wurde der Film bereits in einem Vorjahr abgelehnt, darf er nicht nochmals eingereicht werden.

Filmdatei

Die Schweizer Jugendfilmtage spielen alle Filme am Festival direkt als ProRes-422 oder H.264-Dateien ab. Für die Filmdatei gelten folgende Bild- und Toneinstellungen:

  • Videocodec: Apple ProRes oder H.264
  • Bildrate: 24fps
  • 2 GB max.

Untertitel

Untertitel sind für die Anmeldung für den Wettbewerb nicht zwingend notwendig. Filme aber, die für den Wettbewerb ausgewählt wurden, benötigen bei der Vorführkopie, die im Januar neu eingeholt wird, folgende Untertitelung:

  • Kategorie A / B:
    • Filme auf französisch und italienisch benötigen deutsche Untertitel
    • Filme auf deutsch/schweizerdeutsch werden simultanübersetzt und benötigen keine zusätzlichen Untertitel
  • Kategorie C / D / E: Alle Filme benötigen englische Untertitel

Musikrechte

Die Schweizer Jugendfilmtage klären die Vorführrechte mit der SUISA ab und zahlen dafür die Gebühren. Es ist aber Sache der Filmemacher*innen, die Musikrechte für ihren Film abzuklären. Ohne das Einverständnis der Rechteinhabenden darf deren Musik grundsätzlich nicht in Filmen verwendet werden. Wir empfehlen lizenzfreie Musik zu verwenden.

Rechte der Veranstalter*innen

Die Veranstalter*innen haben das Recht, von eingereichten Filmen Kopien zu ihren Lasten und zu ihrer Verwendung im Rahmen der Herstellung einer DVD zu Archivzwecken, Ausleihe oder Werbung herstellen zu lassen. Zudem dürfen die Veranstalter*innen für das Internet, die Medien und das Fernsehen Filmausschnitte und Bildmaterial zu Promotionszwecken zur Verfügung stellen. Die Veranstalterinnen können interessierten Festivals die Adressen von Filmemacher*innen weitergeben. Dies alles geschieht aber nicht ohne zusätzliches Einverständnis der Filmschaffenden.

Pflichten der Veranstalter*innen

Die Veranstalter*innen können bei Verlust oder Beschädigung eines Filmes nur für den Materialwert des Trägers haften. Die Veranstalter*innen klären mit der SUISA die Vorführrechte. Die Filmemacher*innen sind jedoch selber für die Regelung der Filmmusikrechte verantwortlich und haftbar.

Schlussbestimmungen

Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennen die Filmemacher*innen die vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos an.

Abgabetermine

Die Einreichungsfrist für die Kategorien A, B, C und D ist der 1. Januar 2025.

Die Einreichungsfrist für die Kategorie E ist der 1. Dezember 2024.

Du wirst bis Mitte Dezember bzw. Mitte Januar darüber informiert, ob der Film angenommen wurde. 

Film einsenden

Nach der Anmeldung erhältst du ein email mit den Zugangsdaten. Vergiss nicht, auch deinen Spam-Ordner zu kontrollieren.

Pro Person können maximal 3 Filme eingereicht werden.

Bist du mit den Teilnahmebedingungen einverstanden?