Filmanmeldung

Die Filmanmeldung für die 50. Schweizer Jugendfilmtage ist offen!

Die Filmanmeldung wird bis Dezember geöffnet sein. Beachte bitte die beiden unterschiedlichen Fristen für die Kategorie E und die Kategorien A-D.

Wenn du Tipps für die Realisierung deines Films brauchst, findest du hier alles – von Programmen für Drehbuchautoren bis hin zur Suche nach Drehorten und vielem mehr.

Vor der Anmeldung bitte unbedingt die Teilnahmebedingungen durchlesen. Für Rückfragen kannst du dich an film@jugendfilmtage.ch wenden.

Wer kann teilnehmen?

Alter

Teilnehmen können Filmemacher*innen aller Professionalitätsstufen – egal ob Amateur*in oder passionierte*r Filmer*in – bis 25 Jahre (Kategorien A-D) sowie Studierende an Filmschulen bis 30 Jahre (Kategorie E). Massgebend für das Alter ist immer das Entstehungsjahr der eingereichten Filme.

In den Kategorien A und B gilt der Altersdurchschnitt der Gruppe oder der Regie.

Für die Kategorien C-E ist das Alter der Regie ausschlaggebend.

Wohnsitz/Nationalität

Bedingung für alle Filmemacher*innen ist der Wohnsitz in der Schweiz oder die Schweizer Nationalität.

Film Spezifikationen

Themen

Thematisch sind dir keine Grenzen gesetzt. Nimm einfach deine Kamera in die Hand und lass uns an deiner ganz persönlichen Welt teilhaben.

Länge

Für den Wettbewerb zugelassen sind Kurzfilme mit einer Länge von mindestens 45 Sekunden und maximal 25 Minuten inklusive Abspann.

Entstehungsjahr

Das Entstehungsjahr des Films darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.

Wurde der Film bereits in einem Vorjahr abgelehnt, darf er nicht nochmals eingereicht werden.

Filmdatei

Die Schweizer Jugendfilmtage spielen alle Filme des Festivals als DCP-Dateien ab. Für die Filmdatei gelten folgende Bild- und Toneinstellungen:

  • Videocodec: Apple ProRes oder H.264
  • Bildrate: 24fps
  • 2 GB max.

Untertitel

Untertitel sind für die Anmeldung für den Wettbewerb nicht zwingend notwendig. Filme aber, die für den Wettbewerb ausgewählt wurden, benötigen bei der Vorführkopie, die im Januar neu eingeholt wird, folgende Untertitelung:

  • Kategorie A / B:
    • Filme auf französisch und italienisch benötigen deutsche Untertitel
    • Filme in Schweizerdeutsch benötigen keine deutschen Untertitel, sind aber wenn möglich erwünscht
    • Filme auf deutsch werden simultanübersetzt und benötigen keine zusätzlichen Untertitel
  • Kategorie C / D / E: Alle Filme benötigen englische Untertitel

Die Untertitel müssen eingebrannt sein (nicht in einer separaten Datei).

Musikrechte

Die Schweizer Jugendfilmtage klären die Vorführrechte mit der SUISA ab und zahlen dafür die Gebühren. Es ist aber Sache der Filmemacher*innen, die Musikrechte für ihren Film abzuklären. Ohne das Einverständnis der Rechteinhabenden darf deren Musik grundsätzlich nicht in Filmen verwendet werden. Wir empfehlen lizenzfreie Musik zu verwenden. Musik, die mit künstlicher Intelligenz produziert wurde, wird nicht akzeptiert.

Abspann

Der Abspann muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name der Person, die den Film gemacht hat (Regie)
  • Angaben zu den Musikrechten (Komponist*in, Titel, ggf. Lizenz)
  • Wenn du Stockbilder, Archivbilder oder andere Bilder verwendet hast, die nicht von dir selbst stammen: auch dafür bitte die Quellen und Urheber*innen angeben

Rechte der Veranstalter*innen

Die Veranstalter*innen haben das Recht, von eingereichten Filmen Kopien zu ihren Lasten und zu ihrer Verwendung im Rahmen der Herstellung einer DVD zu Archivzwecken, Ausleihe oder Werbung herstellen zu lassen. Zudem dürfen die Veranstalter*innen für das Internet, die Medien und das Fernsehen Filmausschnitte und Bildmaterial zu Promotionszwecken zur Verfügung stellen. Die Veranstalterinnen können interessierten Festivals die Adressen von Filmemacher*innen weitergeben. Dies alles geschieht aber nicht ohne zusätzliches Einverständnis der Filmschaffenden.

Pflichten der Veranstalter*innen

Die Veranstalter*innen können bei Verlust oder Beschädigung eines Filmes nur für den Materialwert des Trägers haften. Die Veranstalter*innen klären mit der SUISA die Vorführrechte.

Schlussbestimmungen

Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennen die Filmemacher*innen die vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos an.

Abgabetermine

Für die Kategorie E bis zum 7. Dezember 2025.
Für die Kategorien A-D bis zum 21. Dezember 2025.

Film einsenden

Nach der Anmeldung erhältst du ein email mit den Zugangsdaten. Vergiss nicht, auch deinen Spam-Ordner zu kontrollieren.

Pro Person können maximal 3 Filme eingereicht werden.